Wie viele Eigentümer müssen einer Installation zustimmen?
Mit Novellierung des Wohnungseigentumsgesetz können bauliche Maßnahme mit einfacher Mehrheit beschossen werden. D.h. es müssen mehr Ja- als Nein-Stimmen vorliegen - unabhängig von der Anzahl der auf der Versammlung anwesenden oder durch Vollmacht vertretene Eigentümer.