Wie verteilen sich die Kosten?

Die Investitionskosten sind von den Eigentümern zu tragen, die auch der Installation einer Anlage zugestimmt haben. Können die Eigentümer, welche eine Installation befürworten jedoch nachweisen, dass sich die Baukosten innerhalb "eines angemessenen Zeitraums" amortisieren, werden die Kosten entsprechend der jeweiligen Anteile auf sämtliche Wohnungseigentümer verteilt. Gleiches gilt, wenn der Beschluss mit mehr als zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen und der Hälfte aller Miteigentumsteile gefasst wird. 

Ist dies nicht fall, gilt grundsätzlich immer: Wer mit Ja stimmt der zahlt, wer zahlt, der darf auch nutzen. 

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Wer darf die "hausgemachte Energie" nutzen?

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Wie viele Eigentümer müssen einer Installation zustimmen?