Wie sieht es mit dem Brandschutz aus?
Der deutsche Feuerwehrverband schätzt die ausgehende Gefahr von zertifizierten Elektrofahrzeugen weitestgehend vergleichbar mit denen von Fahrzeugen mit anderen Antriebsarten ein. Im Gegensatz zu Zapfsäulen für Kraftstoffe, zählt eine Ladestation zur technischen Grundausrüstung und somit als Teil der Leitungsanlage, womit sie nicht erlaubnispflichtig ist. Für den Brandschutz müssen die Regeln der jeweiligen Landesbauordnung sowie der Leitungsanlagen-Richtlinie eingehalten werden. Trotz alldem gehört der Einbau von Ladestation zwingend in die Hände eines Fachmanns. Ergänzend zum Brandschutzkonzept kann dieser eine Gefährdungsbeurteilung durchführen und prüft im Einzelfall die Mindestanforderung, wie bspw. den Fehlerstromschutz.
Auch wenn in Summe eine Ladestation in der Tiefgarage keine erhöhte Brandgefahr darstellt, gilt es dennoch, einige Punkte zu berücksichtigen und von Anfang an Beteiligte, wie Miteigentümer, Hausverwaltung, Fachbetriebe, etc. mit einzubeziehen.