Welche Kosten fallen an und wer trägt diese?

Nur denjenigen Eigentümern, die die Kosten tragen, gebührt auch die Nutzung der entstandenen Anlage. "Kosten" beinhalten im Sinne des Gesetzes nicht nur die Kosten, die durch Errichtung der Ladeinfrastruktur entstehen, sondern auch sämtliche Folgekosten.

Auch Eigentümer, die sich erst im Nachgang für die Installation eines Ladepunktes entscheiden, haben einen 

Ausgleich für die bisherige Investition zu leisten. Zudem hat er fortan die Kosten gemäß seinem Miteigentumsanteil mitzutragen. 

Kosten für die Grundinstallation, wozu auch die Machbarkeitsstudie gehört, sollten immer von der Gemeinschaft getragen werden. Die Anschaffung und Montage einzelner Wallboxen ist anschließend selbstständig und zu eigenen Lasten durch die jeweiligen interessierten Eigentümer zu leisten. 

Kosten für Planung und anschließender Objektvorrüstung (Planung, Hausanschluss, Lastmanagement und Verteilungssystem):​

  • Werden im Idealfall von allen Stellplatzeigentümern getragen ​

  • Eigentümer, die keine Installation einer Wallbox wünschen, werden auch nicht mit Folgekosten für Wallbox und Betrieb belastet ​

Kosten für die Ladepunkterrichtung (Ladestation/Wallbox und Anschluss):​

  • Tragen die Eigentümer, die eine Wallboxerrichtung wünschen​

  • Kosten für Betrieb werden nur von Wallbox-Eigentümern getragen ​

Kosten für den Betrieb (Nutzung, Service und Wartung):​

  • Tragen die Eigentümer, die eine Wallbox errichten​

  • Kosten für getankte kWh tragen Nutzer, die an einem Ladepunkt laden, bspw. Mieter  

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Welche Beschlüsse sind zu fassen?