Wer gilt als Anlagenbetreiber?

Als Betreiber des Aufzugs fungiert die Wohnungseigentümergemeinschaft, so der Aufzug – wie im Regelfall – von jedem Wohnungseigentümer genutzt werden kann. Als Organ der Gemeinschaft hat der Verwalter für die Einhaltung der Vorschriften nach der Betriebssicherheitsverordnung zu sorgen. Die Einhaltung dieser Vorschriften betrifft unmittelbar die Verkehrssicherung der Anlage.

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Wann ist die nächste Anlagenprüfung fällig?

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Welches Haftungsrisiko trage ich als Anlagenbetreiber?