Wann ist die nächste Anlagenprüfung fällig?

Aufzüge müssen maximal nach 2 Jahren wieder geprüft werden, jedoch ist die ZÜS berechtigt, diese Frist auch zu verkürzen, wenn der Anlagenzustands wiederkehrende Prüfungen in kürzeren Intervallen erfordert. 

Jeder Aufzug muss mit einer Prüfplakette versehen sein, auf der der Monat und das Jahr der nächsten Prüfung angegeben ist. Diese Prüfplaketten werden von den jeweiligen ZÜS angebracht, die die Prüfungen durchführen. Alle Prüfungen, also Prüfungen vor Inbetriebnahme sowie die wiederkehrenden Haupt- und Zwischenprüfungen dürfen nur durch eine zugelassene Überwachungsstelle erfolgen. 

Zurück
Zurück

Welche Betriebskonzepte kommen für eine WEG in Frage?

Weiter
Weiter

Wer gilt als Anlagenbetreiber?