Welche Varianten einer Ladeinfrastruktur gibt es?
In kleinen Wohnungseigentümergemeinschaften kommt über die einzelne Errichtung eines Ladepunktes, d.h. die Stelle, die die Aufladung des E-Autos ermöglicht, bis hin zur Vorbereitung einer Infrastruktur für die Lademöglichkeit für Miteigentümern, alle oben aufgezeigten Varianten in Betracht.
Doch bereits ab 3 oder 4 Wohneinheiten ist hier bei den ersten beiden Varianten schnell Schluss – das Wort „Einzelanlage“ lässt die Beschränkungen dieser Optionen deutlich werden. In Variante 2 kann der verbrauchte Ladestrom zwar über einen separaten Zähler gemessen werden, aber weder das Lastmanagement, noch die nachträgliche Andockung weiterer Ladepunkte ohne großen Invest sind möglich. Die Vorteile liegen klar auf der Hand – wird eine gemeinschaftliche Ladestruktur errichtet, mit Lastmanagement, separaten Abrechnungsmöglichkeiten und die Abgabe des ordnungsgemäßen Betriebs in die Hände des Ladestellenbetreibers, kann eine Infrastruktur installiert werden, die zukunftsfähig und bei Bedarf nutzbar für die gesamte Hausgemeinschaft wird.