Was ist eine Gefährdungsbeurteilung (GBU)?
Als überwachungspflichtige Anlage, müssen vor Verwendung des Aufzugs mögliche Gefährdungsfaktoren identifiziert und entsprechende Schutzmaßnahmen getroffen werden. Die Gefährdungsbeurteilung beinhaltet Punkte zur Technik und Umfeld der Anlage, sodass Einzelkomponenten geprüft und etwaige Abweichungen zum "Stand der Technik" ermittelt werden. Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) schreibt dem Betreiber vor, für jede Art von Aufzug, die sichere Verwendung zu gewährleisten - das wichtigste Instrument zur Umsetzung dieser Verpflichtung ist die Gefährdungsbeurteilung.